Zuständigkeit (gem. Satzung § 11 (1) vom 31.05.2005 und der Geschäftsordnung des Direktoriums § 3 vom 17.11.2005):
Das Direktorium berät den Vorstand in allen wichtigen Angelegenheiten der Stiftung, sowohl den Angelegenheiten von Forschung und Lehre als auch der Krankenversorgung.
Es berät insbesondere über Vorschläge an den Aufsichtsrat in Anlehnung an § 8 Abs. 1 der Satzung:
a) den Wirtschaftsplan,
b) Entwicklungs- und Ausbaupläne sowie Finanz- und Investitionsprogramme,
c) allgemeine Regelungen zum Vollzug des Wirtschaftsplans,
d) Grundstücks- und Bauangelegenheiten,
e) die Errichtung, Änderung und die Aufhebung von Abteilungen und Arbeitsgruppen auf Vorschlag des Vorstands,
f) Satzungsänderungen und
g) die Aufhebung der Stiftung.
Zusammensetzung
- die Vorstandsmitglieder
- die Leiter der bettenführenden Abteilungen, der Institute "Institut für Neuropsychologie und Klinische Psycholgie" und "Institut für Psychopharmakologie" sowie ein von den an der Stiftung hauptberuflich tätigen Professoren gewähltes Mitglied
- der Leiter Pflege
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