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Tierschutzbeauftragter

Wissenschaftliche Arbeit am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit braucht auch Tierexperimente

Das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) ist psychiatrischer Krankenversorger für die Mannheimer Bürger und gleichzeitig Forschungseinrichtung mit internationalem Renommee. Ziel der Forschung ist die Aufklärung der Grundlagen und Mechanismen psychiatrischer Erkrankungen sowie deren medikamentöse Therapie. Um an neurobiologischen Ursachen, wie z.B. an Neurotransmittern im Gehirn, forschen zu können sind zur Zeit Tierexperimente noch unverzichtbar.

In Deutschland schreibt der Gesetzgeber vor, dass wissenschaftliche Tierversuche nur nach einem streng geregelten Genehmigungsverfahren durchgeführt werden dürfen. Grundlage der Erlaubnis ist das Tierschutzgesetz (derzeit in seiner Fassung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1207), zuletzt geändert durch: Gesetz vom 25. Januar 2008 (BGBl. I S. 47)). In Form eines schriftlichen Antrags wird das Versuchsvorhaben dem für die Institution zuständigen Regierungspräsidium vorgelegt. In diesem Antrag müssen Angaben zum wissenschaftlichen Hintergrund (d.h. Stand der Wissenschaft in der Literatur, eigene Vorarbeiten etc.), in denen das Versuchsvorhaben eingebettet ist, sowie dem Nutzen der aus den erwarteten Ergebnissen zu ziehen sein wird, gemacht werden - ein umfangreiches Antragsverfahren, das dem Schutz der Tiere dient.

An dieses Verfahren halten sich selbstverständlich die Wissenschaftler am ZI bei Ihrer Forschungstätigkeit im Dienste der Bekämpfung psychischer Erkrankungen für die psychische Gesundheit der Patienten. Dabei gilt die ethische Verpflichtung zu guter wissenschaftlicher Arbeit ebenso für den Umgang mit den für die Forschung notwendigen Tieren. Grundsätzlich werden alle Tierexperimente vor Beginn einer Studie vom zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt. Der ZI-eigene Tierschutzbeauftragte, Professor Rainer Spanagel, wacht neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit den Tieren u.a. über eine qualitativ gute Haltung und darüber, dass den Tieren Schmerzen, Schäden und Leiden nicht oder in möglichst geringem Maße und nur im unvermeidlichen Umfang zugefügt werden. Tierversuche am ZI werden niemals leichtfertig und sinnlos durchgeführt, sondern nach sorgfältiger Abwägung immer aufgrund wissenschaftlicher Notwendigkeit.

Zur weiteren Information finden Sie auch das Tierschutzgesetz als pdf auf dieser Seite (rechte Spalte).

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Tierschutzbeauftragter


Prof. Dr. Rainer Spanagel
Fon: 0621/1703-6251
E-Mail: rainer.spanagel@zi-mannheim.de

Tierschutzgesetz
  als pdf-Datei hier!
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