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Dokumentlieferung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZI können Zeitschriftenaufsätze, Bücher, Buchbeiträge und andere Medien, die sich nicht im Bestand der Wissenschaftlichen Bibliothek befinden, aus auswärtigen Bibliotheken bestellen. Es gibt folgende Bestellmöglichkeiten:

Direktbestellung

WAS KANN BESTELLT WERDEN: Literatur aus Mannheimer Bibliotheken bzw. aus der UB Heidelberg, Einzelheiten s. u.
WER KANN BESTELLEN: Mitarbeiter/innen selbst bzw. über die Bibliothek, Einzelheiten s. u.
KOSTEN: keine
LIEFERZEIT: ca. 1 Woche
LIEFERFORM: Elektronisch bzw. Buch zur Ausleihe
WIE WIRD BESTELLT: Die Direktbestellung aus Zeitschriftenbeständen der UB Heidelberg per Aufsatzlieferdienst EDD können berechtigte Benutzer selbst vornehmen.
Direktbestellungen aus Zeitschriften- und Buchbeständen der Medizinisch-Wissenschaftlichen Bibliothek der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg können in der Bibliothek aufgegeben werden.
Darüber hinaus können Bücher aus dem Buchbestand der UB Mannheim über die Bibliothek bestellt werden. (Recherche über den SWB, siehe unter Bücher.)

Fernleihe

WAS KANN BESTELLT WERDEN: Literatur, die nicht im Mannheimer Bibliothekssystem vorhanden ist (Recherche für Zeitschriften in der ZDB, siehe unter Zeitschriften, für Bücher über den SWB, siehe unter Bücher.)
WER KANN BESTELLEN: Mitarbeiter/innen über die Bibliothek, Einzelheiten s.u.
KOSTEN: 1,50 € pro Bestellung
LIEFERZEIT: ca. 2 - 4 Wochen
LIEFERFORM: Papierkopie bzw. Buch zur Ausleihe
WIE WIRD BESTELLT: Es ist ausreichend, formlos alle relevanten Titeldaten (Autor, Titel, Jahrgang, Erscheinungsjahr, Seitenzahl) mit Angabe der/des Bestellenden in der Bibliothek einzureichen. Die Fernleihgebühren müssen bei Aufgabe der Bestellung entrichtet werden.

Subito Library Service

Subito – Einschränkungen und Änderungen seit dem neuen Urheberrecht am 01.01.2008


Maßgeblich verantwortlich für diese Einschränkung ist der neu gefasste Artikel 53a UrhG, der zur Regelung der Privatkopie (§53 UrhG) ergänzt wurde. Der Gesetzestext schreibt nun vor:


§ 53a Kopienversand auf Bestellung
 (1) Zulässig ist auf Einzelbestellung die Vervielfältigung und Übermittlung einzelner in Zeitungen und Zeitschriften erschienener Beiträge sowie kleiner Teile eines erschienenen Werkes im Wege des Post- oder Faxversands durch öffentliche Bibliotheken, sofern die Nutzung durch den Besteller nach § 53 zulässig ist. Die Vervielfältigung und Übermittlung in sonstiger elektronischer Form ist ausschließlich als grafische Datei und zur Veranschaulichung des Unterrichts oder für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung zulässig, soweit dies zur Verfolgung nicht gewerblicher Zwecke gerechtfertigt ist. Die Vervielfältigung und Übermittlung in sonstiger elektronischer Form ist ferner nur dann zulässig, wenn der Zugang zu den Beiträgen oder kleinen Teilen eines Werkes den Mitgliedern der Öffentlichkeit nicht offensichtlich von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl mittels einer vertraglichen Vereinbarung zu angemessenen Bedingungen ermöglicht wird.
(2) Für die Vervielfältigung und Übermittlung ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen.  Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

 Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.08 hat Subito die Dokumentlieferung den neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Diese Änderungen machen sich vor allem bei der elektronischen Lieferung bemerkbar. Diese ist in der Regel nur noch dann möglich, wenn der Verlag keinen Onlinezugang zu diesem Artikel anbietet und es eine vertragliche Vereinbarung zwischen Subito und dem betreffenden Verlag gibt.

Was hat sich geändert?

1.       Kosten pro Aufsatzbestellung:

  •  Per Post und per Fax: 6,50 Euro


  • Per Email: wenn ein Lizenzvertrag mit dem Verlag besteht: 7,75 inkl. Umsatzsteuer und Lizenzgebühr

2.       Lieferung der lizenzierten Dokumente:

Einsatz eines Digital Right Management Systems (DRM-System):
  • Subito ist verpflichtet, lizenzierte Dokumente, die als Graphikdatei      zugestellt werden, über ein Right Management Systems zu verschlüsseln und als geschütztes Dokument auszuliefern.


  •  Über Email erfolgt eine Benachrichtigung zur Abholung des Dokuments.  Bestellung und Abholung müssen auf ein- und demselben Rechner erfolgen.


  • Das DRM-System beschränkt die Nutzbarkeit der per E-Mail gelieferten Kopie wie folgt: Der Kunde darf das Dokument zehnmal auf ein- und demselben Rechner ansehen und einmal ausdrucken. Nach Ablauf eines Monats nach dem Versand der E-Mail kann das Dokument nicht mehr angesehen und nicht mehr gedruckt werden.Es ist nicht gestattet, das Wasserzeichen zu entfernen.


  •  Voraussetzung: Einmalige Installation eines Plugins

Wie komme ich an die übrigen Dokumente?(d.h., bei denen es einen Online-Zugang gibt (den wir jedoch nicht haben) bzw. es keine Vereinbarung zwischen Subito und dem Verlag gibt)
In diesem Fall liefert Subito die Dokumente über den Post- und Faxweg. Diese Möglichkeit bleibt uns für alle Dokumente erhalten. Kosten: 6,50 Euro.


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