
Bitte beachten Sie hierzu aktuelle Ausschreibungen auf der Homepage des ZI.
Im Zentralinstitut für Seelische Gesundheit wird beruflichliche Bildung im Bereich Pflege und Erziehung als ein mit hoher Priorität versehener Aufgabenbereich der Kompetenzentwicklung verstanden. Die Verknüpfung von Aus-, Fort- und Weiterbildung ist die Basis für eine erfolgreiche Integration der Pflegekompetenzen in die praktizierten evidenzbasierten Behandlungskonzepte. Die Angebote am ZI sichern bedarfsorientiert die Kompetenzerweiterung der MitarbeiterInnen im Bereich Pflege und Erziehung und stehen grundsätzlich Interessierten aus anderen Einrichtungen zur Verfügung.
Bei Fragen zum Bildungsangebot können Sie sich gerne an mich direkt oder an die Verantwortlichen der Fort- und Weiterbildungskurse wenden.
Hans-Werner Schiel, Dipl.-Pflegew. (FH)
Leiter Aus-, Fort- und Weiterbildung Pflege
Tel.: 0621 1703-2101, E-Mail
Die Weiterbildungskurse sind unter Berücksichtigung der geltenden staatlichen Regelungen in Baden-Württemberg gestaltet.
Die Weiterbildungsstätte existiert seit 1963 und ist staatlich anerkannt.
Sie ist die erste mit einem zweijährigen Weiterbildungsprogramm, zunächst für Sozialpsychiatrie, danach für Fachkrankenpflege.
Mehrere andere Weiterbildungsstätten sind nach ihrem Muster geschaffen worden.
Prof. (apl.) Dr. Harald Dreßing
Christl Wagner-Stramke
Krankenschwester für Psychiatrie, Supervisorin und Mediatorin
Dipl.-Med.-Päd. Anita Schrön
Tel.: 0621 1703-1421, E-Mail
Prof. (apl.) Dr. Christine Kühner
Die Weiterbildungsmaßnahme dauert zwei Jahre, beginnt jeweils am 1. April in ungeraden Jahren und endet am 31. März des übernächsten Jahres.
Dabei gliedert sich der theoretische Teil in vier Abschnitte mit zwei Sommer- und zwei Wintersemestern. Die praktische Ausbildung erfolgt entsprechend den Vorgaben der Weiterbildungsverordnung Psychiatrie nach einem Rotationsplan, der den Einsatz in verschiedenen Arbeitsbereichen der intra- und extramuralen Psychiatrie festlegt. Die Arbeitszeit wird nach den Erfordernissen des jeweiligen Arbeitsbereiches geregelt.
Rahmenlehrplan:
Pflichteinsätze für die praktische Tätigkeit mit jeweils mindestens 250 Stunden:
Erster Schwerpunkt allgemeine Psychiatrie/Psychogeriatrie. Die im Verlauf der Weiterbildung zu erbringenden Einsätze sind in den folgenden Einsatzbereichen und Einrichtungen mit jeweils mindestens 250 Stunden abzuleisten: Es ist zu empfehlen, jeweils drei Monate einzuplanen.
Teilnahmevoraussetzung:
Abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und KrankenpflegerIn, Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn, AltenpflegerIn, HeilerziehungspflegerIn.
Gebühren für Lehrgang und Lernmittel:
Die Gebühren für den Lehrgang können in monatlichen Raten während der Dauer des Lehrgangs entrichtet werden. Die für Lernmittel, beispielsweise für Skripten, entstehenden Kosten sind jeweils zu Beginn des ersten und zweiten Jahres der Weiterbildung zu entrichten.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Förderung durch das "Meister-BAföG".
Prüfungen und Leistungsnachweise:
Während der Weiterbildung sind mehrere Leistungsnachweise in Theorie und Praxis zu erbringen. Der Kurs schließt mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung ab.
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit
Staatlich anerkannte Weiterbildungstätte für Krankenpflegepersonal
J 5
68159 Mannheim
Im Oktober 2005 begann der erste berufsbegleitende Weiterbildungslehrgang für Gerontopsychiatrische Pflege.
Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend nach § 19 Landespflegegesetz vom 11.09.1995 (GBl. S. 665) in der jeweilig geltenden Fassung in Verbindung mit der Weiterbildungsverordnung-Gerontopsychiatrie vom 22.07.2004 (GBl: S 663).
Sie gliedert sich in einen theoretischen Teil mit 400 Stunden und einen praktischen Teil mit 320 Stunden (siehe auch Infoflyer als pdf-Datei)
Interessenten können sich gerne mit Frau Schrön oder Frau Wagner-Stramke in Verbindung setzen.
Abgeschlossene Ausbildung als AltenpflegerIn, HeilerziehungspflegerIn, Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn, Gesundheits- und KrankenpflegerIn.
Eine einschlägige berufliche Tätigkeit, die nach Beendigung der Ausbildung mindestens ein Jahr betragen soll.
Die Gesamtgebühren in Höhe von 1950 Euro (Stand: Januar 2010) können in monatlichen Raten während der Dauer des Lehrgangs entrichtet werden. In den Gebühren sind Skriptkosten und Aufwendungen für die Abschlussprüfung enthalten.Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Förderung durch das "Meister-BAföG".
Während des Weiterbildungslehrgangs werden Prüfungen und Leistungsnachweise in schriftlicher sowie auch in einer mündlichen Form erhoben (eine Fallbearbeitung und zwei Klausuren). Der Kurs schließt mit einem Kolloquium zu einer schriftlichen Hausarbeit mit frei wählbarer Thematik ab.
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit
Staatlich anerkannte Weiterbildungstätte für Krankenpflegepersonal
J 5
68159 Mannheim
Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Leitung der Weiterbildung schriftlich.
Dipl.-Med.-Päd. Anita Schrön
Christl Wagner-Stramke
Krankenschwester für Psychiatrie, Supervisorin und Mediatorin
Tel.: 0621 1703-1421, E-Mail
Die Weiterbildungsmaßnahme dauert zwei Jahre, beginnt jeweils am 1. April in ungeraden jahren und endet am 31. März des übernächsten Jahres.
Dabei gliedert sich der theoretische Teil in vier Abschnitte mit zwei Sommer- und zwei Wintersemestern. Die Weiterbildung berücksichtigt die Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender MitarbeiterInnen des Pflege- und Erziehungsdienstes kinder- und jugendpsychitrischer Kliniken und Abteilungen (BAG) und einem Rotationsplan, der den Einsatz in verschiedenen Arbeitsbereichen ermöglicht. Die Arbeitszeit wird nach den Erfordernissen des jeweiligen Arbeitsbereiches geregelt.
Rahmenlehrplan:
Pflichteinsätze für die praktische Tätigkeit
Die im Verlauf der Weiterbildung zu erbringenden Einsätze sind verbunden mit dem Kennenlernen der Aktubehandlung und des Jugend- und Heimbereiches verbunden. Die Einsätze werden individuell vereinbart. Es ist zu empfehlen, jeweils bis zu drei Monate einzuplanen.
Teilnahmevoraussetzung:
Abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn, Jugend- und HeimerzieherIn, HeilerziehungspflegerIn
Gebühren für Lehrgang und Lernmittel:
Die Gebühren für den Lehrgang können in monatlichen Raten während der Dauer des Lehrgangs entrichtet werden. Die für Lernmittel, wie beispielsweise für Skripte, entstehenden Kosten sind jeweils zu Beginn des ersten und zweiten Jahres der Weiterbildung zu entrichten.
Prüfungen und Leistungsnachweise:
Während der Weiterbildung sind mehrere Leistungsnachweise in Theorie und Praxis zu erbringen. Der Kurs schließt mit einer Abschlussarbeit mit Colloquium ab.
Anerkennung:
Aufgrund der Inhalte und des Stundenumfangs von 720 Ausbildungsstunden ist die Qualifizierungsmaßnahme in den kooperierenden Einrichtungen den tariflichen Regelungen der Weiterbildung "Psychiatrische Pflege" gleichgesetzt.
Claus Staudter
Tel.: 0621 1703-2103, E-Mail
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit
Personalservice
J 5
68159 Mannheim
Tel.: 0621 1703-1082, E-Mail
Das ZI ist ein IHK geprüfter und damit gemäß Berufsbildungsgesetz anerkannter Ausbildungsbetrieb - 9/2000.