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Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft"

Zuständigkeit (gem Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Mannheim § 10):

Untersuchung von konkreten Verdachtsmomenten für wissenschaftliches Fehlverhalten

Zusammensetzung

  • ein Vertreter der klinischen Abteilungen
  • ein Vertreter der nicht-klinischen Abteilungen
  • ein Vertreter der Arbeitsgruppen
  • ein Angehöriger des wissenschaftlichen Dienstes (wird vom Direktorium gewählt)
  • der Vertrauensmann (als Gast mit beratender Stimme
  • dessen Stellvertreter (als Gast mit beratender Stimme)

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