Zuständigkeit (gem Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Mannheim § 10):
Untersuchung von konkreten Verdachtsmomenten für wissenschaftliches Fehlverhalten
Zusammensetzung- ein Vertreter der klinischen Abteilungen
- ein Vertreter der nicht-klinischen Abteilungen
- ein Vertreter der Arbeitsgruppen
- ein Angehöriger des wissenschaftlichen Dienstes (wird vom Direktorium gewählt)
- der Vertrauensmann (als Gast mit beratender Stimme
- dessen Stellvertreter (als Gast mit beratender Stimme)
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