Zuständigkeit (gem. Satzung § 8 (1) vom 31.05.2005):
Der Aufsichtsrat über wacht die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Führung der Stiftungsgeschäfte. Er entscheidet in den in der Satzung festgelegten Fällen und in allen Fällen von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung, insbesondere über:
a) den Wirtschaftsplan,
b) Entwicklungs- und Ausbaupläne sowie Finanz- und Investitionsprogramme,
c) allgemeine Regelungen zum Vollzug des Wirtschaftsplans,
d) Grundstücks- und Bauangelegenheiten,
e) die Errichtung, Änderung und die Aufhebung von Abteilungen auf Vorschlag des Vorstands,
f) Satzungsänderungen und
g) die Aufhebung der Stiftung.
Zusammensetzung
- ein Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg als Vorsitzender: Ltd. MR H. Schrade
- der Oberbürgermeister der Stadt Mannheim oder ein von ihm zu benennender ständiger Vertreter: Dr. Peter Kurz
- der Rektor der Universität Heidelberg oder ein von ihm zu benennender ständiger Vertreter: Rektor Prof. Dr. B. Eitel
- der Dekan der zuständigen Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg:
Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Dr. h.c. Uwe Bicker ein Vertreter des Finanzministeriums Baden-Württemberg: MR R. Fischer - ein Vertreter des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg: MR A. Cless
- der Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats: Prof. Dr. H. Saß
- zwei weitere Mitglieder (fakultativ): Prof. Dr. E. Schlick, Dr. M. Fuchs
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