Zuständigkeit (wird gem. den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts definiert und in der konstituierenden Sitzung festgelegt)
Zusammensetzung
- der Vorstandsvorsitzende (Vorsitz)
- die kaufmännische Direktorin
- der Leiter Pflegedienst
- der Technische Leiter
- der Hygienebeauftragte Arzt
- die Betriebsärztin
- die Hauswirtschaftsleiterin
- der Oberarzt der Intensivstation
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