Dem Vorstand gehören an:
- der/die Direktor/in (eine/r der Ärztlichen Direktoren/innen am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit) als Vorstandsvorsitzende/r und
- der/die kaufmännische Direktor/in als kaufmännisch-
administratives Vorstandsmitglied
Zuständigkeit (gem. Satzung § 10 (2) vom 31.05.2005 und der Geschäftsordnung des Vorstands § 3 vom 17.11.2005):
Der Vorstand leitet die Stiftung. Er entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt ist, und führt die laufenden Geschäfte. Er bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats vor und führt sie durch.
Zu den zentralen Aufgaben des Vorstands gehören insbesondere:
- die Struktur- und Entwicklungsplanung
- die Beschlussfassung über die Aufstellung des Wirtschaftsplanes
- die Beschlussfassung über den Jahresabschluss
- die Erstellung des Lageberichts
- die Raum-, Investitions- und Geräteplanung
- der Abschluss von Pflegesatz- und sonstigen Vereinbarungen mit den Kostenträgern
- die Aufteilung der Sach-, Investitions- und Personalbudgets auf die Abteilungen
- der Abschluss der Zielvereinbarungen mit den Abteilungsleitern
Zusammensetzung
- der Direktor als Vorstandsvorsitzender
- der kaufmännische Direktor als kaufmännisch-administratives Vorstandsmitglied
|