
Folgebelehrung §§42, 43 IfSG für Pflegefachkräfte und AbsolventInnen der Erstbelehrung beim Gesundheitsamt
Inhalte
Die Themen werden von den Hygienefachkräften unter Berücksichtigung von aktuellen ZI-Themen festgelegt.
Zielsetzung
Folgebelehrung nach §§ 42,43 IfSG für Pflegefachkräfte und AbsolventInnen der Erstbelehrung beim Gesundheitsamt, die mit der Verarbeitung und Verteilung von Lebensmitteln betraut sind.
- Gesundheitsinformationen über den Umgang mit Lebensmitteln
- Bedeutung der zu beachtenden Vorsichtsmaßnahmen
- Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen
- Hinweis auf Kranheitssymptome
- Eigenverantwortung
Zielgruppe
Pflegefachkräfte und Absolventen der Erstbelehrung beim Gesundheitsamt, die mit der Verarbeitung und Verteilung von Lebensmitteln betraut sind.
DozentIn
- Margarete Bügler, Hygienefachkraft des ZI
- Arnd Steinberg-Veit, Hygienefachkraft des ZI
Datum / Uhrzeit
17.03.2020 von 14:30 bis 15:00 Uhr - muss leider abgesagt werden
24.11.2020 von 10:30 bis 11:00 Uhr - muss leider abgesagt werden
Ort
Großer Hörsaal, 1.OG Therapiegebäude
Sie haben die Möglichkeit, diese Schulung auch Online durchzuführen. Bitte lesen Sie die Präsentation aufmerksam, füllen Sie die Seite „Teilnahmebestätigung“ aus und senden Sie diese an die Personalentwicklung zum Nachweis Ihrer Schulung.
Dies ist eine Pflichtunterweisung (alle zwei Jahre) für ZI-Pflegefachkräfte und Absolventen der Erstbelehrung beim Gesundheitsamt, die mit der Verarbeitung und Verteilung von Lebensmitteln betraut sind
Anmeldung
Kontakt
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Fragen zur Anmeldung und Organisation beantwortet die
ZI-Akademie
E-Mail
Telefon 0621 1703-1551
Fax 0621 1703-1555
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) - https://www.zi-mannheim.de