
Ausbildung
Bausteine
Die Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 4 200 Ausbildungsstunden und teilt sich auf in folgende Bausteine:
Auzbildungsteil | KJPsychTh-APrV | Stunden |
---|---|---|
Theoretische Ausbildung | § 3 | 600 |
Praktische Tätigkeit I | § 2 Abs. 2 Nr. 1 | 1 200 |
Praktische Tätigkeit II | § 2 Abs. 2 Nr. 2 | 600 |
Praktische Ausbildung | § 4 Abs. 1 | 600 |
Supervision | § 4 Abs. 1 und 2 | 150 |
Selbsterfahrung | § 5 | 120 |
Die restlichen 930 Stunden werden "freie Spitze" genannt und setzen sich folgendermaßen zusammen:
Ausbildungsteil | Stunden |
---|---|
Optionale Veranstaltungen, externe Veranstaltungen, Vor- und Nachbereitung der Theorieveranstaltungen | 180 |
Vor- und Nachbereitung der Supervision | 150 |
Vor- und Nachbereitung der Therapiesitzungen (praktische Ausbildung) | 600 |
Gesamtstundenzahl der "freien Spitze" | 930 |
Die Ausbildung wird sowohl als dreijährige Ausbildung in Vollzeitform als auch als fünfjährige Ausbildung in Teilzeitform angeboten. Die fünfjährige Teilzeitausbildung kann berufsbegleitend durchgeführt werden. Neben der dreijährigen Vollzeitausbildung ist keine hauptberufliche Tätigkeit möglich. Die Ausbildung endet nach Erfüllung aller geforderten Inhalte und Voraussetzungen mit der staatlichen Abschlussprüfung (Approbation).
5-jähriger Ausbildungsgang

Rechtliche Grundlagen
Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Hier finden Sie das „Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 16. Juni 1998“.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -Therapeutinnen (KJPsychTh-APrV)
Hier finden Sie die "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vom 18. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3761), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 3005) geändert worden ist".
Allgemeine Rechtliche Grundlagen der Psychotherapie
Hier finden Sie weitere Informationen über die rechtlichen Grundlagen zu den Berufen des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. der Psychologischen Psychotherapeutin und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin.
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) - https://www.zi-mannheim.de