Prüfungen
Nach dem ersten Abschnitt der Ausbildung erfolgt eine institutsinterne Zwischenprüfung und zum Abschluss die staatliche Abschlussprüfung am Sitz des Regierungspräsidiums in Stuttgart.
Zwischenprüfung
Staatliche Abschlussprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung bezieht sich auf die in Anlage 1 Teil A zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aufgeführten Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Der Prüfling hat hierzu schriftlich gestellte Fragen zu beantworten. Die schriftliche Prüfung wird am Sitz der zuständigen Aufsichtsbehörde (für das ZPP Mannheim ist es das Regierungspräsidium Stuttgart) durchgeführt und dauert 120 Minuten.
Die schriftliche Prüfung findet jeweils zweimal im Jahr (März und August) statt. Die mündliche Prüfung wird von einer vierköpfigen, staatlich bestellten Prüfungskommission abgenommen. Gegenstand der mündlichen Prüfung ist das psychotherapeutische Verfahren, das Schwerpunkt der Ausbildung ist (Verhaltenstherapie). Zur mündlichen Prüfung sind zwei ausführliche Falldokumentation vorzulegen, die in einer halbstündigen Einzelprüfung diskutiert werden. In einer anschließenden mündlichen Gruppenprüfung werden vertiefende Fragen zum Schwerpunktfach Verhaltenstherapie gestellt.
Die mündliche Prüfung erfolgt jeweils mit einigen Wochen Abstand nach der schriftlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung findet in den Räumen des ZPP Mannheim statt. Detaillierte Informationen zu den Abschlussprüfungen (Gegenstandskataloge, Musterfragen usw.) und zur Approbation finden sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg und des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP).
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) - https://www.zi-mannheim.de