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Prüfungen

Nach dem ersten Abschnitt der Ausbildung erfolgt eine institutsinterne Zwischenprüfung und zum Abschluss die staatliche Abschlussprüfung am Sitz des Regierungspräsidiums in Stuttgart.

Zwischenprüfung

Nach dem ersten Abschnitt der Ausbildung erfolgt eine Zwischenprüfung. Ihr Bestehen ermöglicht es den Teilnehmern, im zweiten Studienabschnitt selbst Patienten (unter Supervision) im Rahmen der Praktischen Ausbildung am Zentrum für Psychologische Psychotherapie zu behandeln (d. h. Durchführung von Ausbildungstherapien in den Ambulanzen des ZPP Mannheim). In der Zwischenprüfung wird eine Falldokumentation erörtert, die vom Ausbildungskandidaten während seiner praktischen Tätigkeit angefertigt wurde. Die Zwischenprüfung findet in Form einer Gruppenprüfung statt, wobei jedem Kandidaten eine halbe Stunde zur Fallvorstellung zur Verfügung steht. Das Zwischenkolloquium wird von zwei approbierten Mitgliedern der Leitung des ZPP Mannheim durchgeführt. Prüfungstermine werden nach Vereinbarung angeboten. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Hälfte der theoretischen Ausbildung (ca. 300 Stunden) sowie die Hälfte der Praktischen Tätigkeit (ca. 900 Stunden von 1 800 Stunden) absolviert wurden, was frühestens nach einem Jahr Ausbildungszeit der Fall sein kann, wenn alle Theorieveranstaltungen besucht wurden und die praktischen Tätigkeiten rechtzeitig begonnen wurden.

Staatliche Abschlussprüfung

Die Approbationsprüfung ist ein Staatsexamen und wird bundesweit einheitlich zweimal im Jahr unter Aufsicht der zuständigen Landesbehörde abgehalten.  Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil mit Benotung. Beide Teile können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. Nach Abschluss der Ausbildung und Bestehen der Prüfungen wird die Approbation vom Regierungspräsidium Stuttgart auf Antrag ausgehändigt. 
Der schriftliche Teil der Prüfung bezieht sich auf die in Anlage 1 Teil A zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aufgeführten Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Der Prüfling hat hierzu schriftlich gestellte Fragen zu beantworten. Die schriftliche Prüfung wird am Sitz der zuständigen Aufsichtsbehörde (für das ZPP Mannheim ist es das Regierungspräsidium Stuttgart) durchgeführt und dauert 120 Minuten.
Die schriftliche Prüfung findet jeweils zweimal im Jahr (März und August) statt. Die mündliche Prüfung wird von einer vierköpfigen, staatlich bestellten Prüfungskommission abgenommen. Gegenstand der mündlichen Prüfung ist das psychotherapeutische Verfahren, das Schwerpunkt der Ausbildung ist (Verhaltenstherapie). Zur mündlichen Prüfung sind zwei ausführliche Falldokumentation vorzulegen, die in einer halbstündigen Einzelprüfung diskutiert werden. In einer anschließenden mündlichen Gruppenprüfung werden vertiefende Fragen zum Schwerpunktfach Verhaltenstherapie gestellt.
Die mündliche Prüfung erfolgt jeweils mit einigen Wochen Abstand nach der schriftlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung findet in den Räumen des ZPP Mannheim statt. Detaillierte Informationen zu den Abschlussprüfungen (Gegenstandskataloge, Musterfragen usw.) und zur Approbation finden sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg und des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP).


Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) - https://www.zi-mannheim.de