Folgebelehrung §§42, 43 IfSG für Pflegekräfte und AbsolventInnen der Erstbelehrung beim Gesundheitsamt
Inhalte
Zielsetzung
Folgebelehrung nach §§ 42,43 IfSG für Pflegekräfte und AbsolventInnen der Erstbelehrung beim Gesundheitsamt, die mit der Verarbeitung und Verteilung von Lebensmitteln betraut sind.
- Gesundheitsinformationen über den Umgang mit Lebensmitteln
- Bedeutung der zu beachtenden Vorsichtsmaßnahmen
- Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen
- Hinweis auf Kranheitssymptome
- Eigenverantwortung
Zielgruppe
Pflegefachkräfte und Absolventen der Erstbelehrung beim Gesundheitsamt, die mit der Verarbeitung und Verteilung von Lebensmitteln betraut sind.
Digitale Unterweisung
Die Absolvierung dieser Pflichtunterweisung erfolgt digital.
Wichtig ist, dass Sie sich vorher bei CNE mit Ihren Zugangsdaten anmelden, denn sonst wird der zum Nachweis erforderliche Button "Test abschließen" bzw. "Fortbildung abschließen" nicht angezeigt!
Der Nachweis automatisch an die Personalentwicklung weitergeleitet.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Kontakt
Fragen zur Anmeldung und Organisation beantwortet die
ZI-Akademie
Telefon 0621 1703-1551
Fax 0621 1703-1555
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) - https://www.zi-mannheim.de