Home |Career|ZI-Akademie|Pflichtunterweisungen|Folgebelehrung §§42, 43 IfSG für Pflegekräfte und AbsolventInnen der Erstbelehrung beim Gesundheitsamt

Folgebelehrung §§42, 43 IfSG für Pflegekräfte und AbsolventInnen der Erstbelehrung beim Gesundheitsamt

Inhalte

Die Themen werden von den Hygienefachkräften unter Berücksichtigung von aktuellen ZI-Themen festgelegt.

Zielsetzung

Folgebelehrung nach §§ 42,43 IfSG für Pflegekräfte und AbsolventInnen der Erstbelehrung beim Gesundheitsamt, die mit der Verarbeitung und Verteilung von Lebensmitteln betraut sind.

  • Gesundheitsinformationen über den Umgang mit Lebensmitteln
  • Bedeutung der zu beachtenden Vorsichtsmaßnahmen
  • Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen
  • Hinweis auf Kranheitssymptome
  • Eigenverantwortung

Zielgruppe

Pflegefachkräfte und Absolventen der Erstbelehrung beim Gesundheitsamt, die mit der Verarbeitung und Verteilung von Lebensmitteln betraut sind.

Digitale Unterweisung

Die Absolvierung dieser Pflichtunterweisung erfolgt digital. 

Wichtig ist, dass Sie sich vorher bei CNE mit Ihren Zugangsdaten anmelden, denn sonst wird der zum Nachweis erforderliche Button "Test abschließen" bzw. "Fortbildung abschließen" nicht angezeigt! 

Der Nachweis automatisch an die Personalentwicklung weitergeleitet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Fragen zur Anmeldung und Organisation beantwortet die 
ZI-Akademie

Telefon 0621 1703-1551

Fax 0621 1703-1555

E-Mail



Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) - https://www.zi-mannheim.de