Informationen für Fachpersonal und ZuweiserInnen
Unser neues verhaltenstherapeutisches Therapieangebot für suchterkrankte Eltern beziehungsweise Eltern mit einem schädlichen Substanzgebrauch beinhaltet sowohl wöchentliche Einzel- als auch Gruppentherapiesitzungen. Die Therapiedauer für den einzelnen Patienten und die einzelne Patientin beträgt sechs Monate. Die Behandlung wird über die Krankenkassen finanziert. Eine spezielle Beantragung der Kostenübernahme ist vor der Teilnahme nicht notwendig.
Therapievoraussetzungen
- Alter: 18 Jahre - 60 Jahre
- Elternschaft mit Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren beziehungsweise bestehende Schwangerschaft (Teilnahme auch für werdende Väter möglich)
- Lebensmittelpunkt der Kinder im eigenen Haushalt, oder regelmäßiger Umgangskontakt beziehungsweise die Rückführung der Kinder zu dem betroffenen Elternteil bereits in Planung.
- Ausreichende Fähigkeit, sich zu verständigen (Gruppentherapien können nicht in weiteren Sprachen angeboten werden)
- Anfahrtswege mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten nicht länger als 60 Minuten sein, da eine Anreise zweimal wöchentlich notwendig ist.
- Zuweisungen sind aus allen Fachdisziplinen möglich. Es wird lediglich ein Überweisungsschein benötigt.
- Zuweisungen aus dem Bereich der Kinderheilkunde und Jugendwohlfahrtspflege sind ebenfalls möglich. Hier benötigen wir einen Überweisungsschein des Hausarztes.
AnsprechpartnerInnen
Yvonne Krisam, Ärztin, Klinik für Abhängiges Verhalten und Suchtmedizin, E-Mail
PD Dr. Anne Koopmann, Oberärztin, Klinik für Abhängiges Verhalten und Suchtmedizin, E-Mail
Rebecca Kunkel, wissenschaftliche Hilfskraft, E-Mail
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) - https://www.zi-mannheim.de
