
Kosten
Die zu tragenden Kosten betragen sowohl für die drei- als auch für die fünfjährige Ausbildung in Kinder- und Jugendpsychotherapie 14.400 €, zahlbar in monatlichen Raten von 400 € über den Zeitraum von 36 Monaten. Enthalten sind alle Kosten für die theoretische Ausbildung, die Zwischenprüfung sowie für die Selbsterfahrung.
Eine vollständige Refinanzierung der Ausbildungskosten geschieht durch die praktische Tätigkeit.
Ausbildungsbausteine | Kosten / Gebühren | Einnahmen |
---|---|---|
Ausbildungsgebühren
| 14.400 € | |
Praktische Ausbildung
| 28.200 € | |
Einzel-Supervision
| 5.000 € | |
Gruppen-Supervision
| 2.500 € | |
Approbationsprüfung
| 425 € | |
Summe | 22.325 € | 28.200 € |
Finanzierungsmöglichkeiten
Es gibt folgende Möglichkeiten der finanziellen Förderung während der Ausbildung:
BAföG
Prinzipiell ist eine Förderung der Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie möglich. Dabei sind folgende Besonderheiten zu beachten: Nach dem Bundesministerium für Bildung und Forschung richtet sich die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungen, die unter die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. -therapeutinnen fallen, nach den allgemeinen Regelungen der Schülerförderung (§ 45 Abs. 1 BAföG). Das heißt, zuständig sind die Ämter für Ausbildungsförderungen bei den Kreisverwaltungen bzw. kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Eltern des Auszubildenden wohnen, in Ausnahmefällen das betreffende Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk der Auszubildende seinen ständigen Wohnsitz hat. Generell kann die Ausbildung nach dem BAföG nur gefördert werden, wenn
- sie in Vollzeitform durchgeführt wird
- das 30. Lebensjahr bei Beginn des Ausbildungsabschnittes noch nicht vollendet ist
- erst eine oder noch keine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung berufsqualifizierend abgeschlossen wurde (mehr als eine nach dem BAföG förderungsfähige und berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung kann als Ausschlussgrund gelten). Nach § 7 Abs. 2 BAföG kann Förderung nur bewilligt werden, wenn es sich um die „einzige weitere“ Ausbildung handelt.
Sofern Ausbildungsförderung bewilligt wird, wird dies in Form eines verzinslichen Bankdarlehens erfolgen.
Teilzeitstelle
Durch die Wahl der fünfjährigen, berufsbegleitenden Ausbildung besteht natürlich immer die Möglichkeit über eine Teilzeitstelle ein regelmäßiges Einkommen zu sichern. Diesbezüglich gibt es zahlreiche Abstimmungsmöglichkeiten, z.B. das Klinische Jahr über einen längeren Zeitraum in Teilzeit zu absolvieren etc.
Bildungskreditprogramm der Bundesregierung
Eine weitere Förderungsmöglichkeit besteht durch den Bildungskredit des Bundesverwaltungsamts.
Weiterbildungskredite
Eine weitere Förderungsmöglichkeit besteht durch den Bildungskredit des Bundesverwaltungsamts.
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) - https://www.zi-mannheim.de