Finanzierungsmöglichkeiten
Es gibt folgende Möglichkeiten der finanziellen Förderung während der Ausbildung:
BAföG
- sie in Vollzeitform durchgeführt werden
- das 30. Lebensjahr bei Beginn des Ausbildungsabschnittes noch nicht vollendet ist
- wenn erst eine oder noch keine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung berufsqualifizierend abgeschlossen wurde (mehr als eine nach dem BAföG förderungsfähige und berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung kann als Ausschlussgrund gelten). Nach § 7 Abs. 2 BAföG kann Förderung nur bewilligt werden, wenn es sich um die „einzige weitere“ Ausbildung handelt.
Teilzeitstelle
Therapeutenrückvergütung
Die im Rahmen der praktischen Ausbildung durchgeführten Therapien werden auf der Grundlage einer Ermächtigungsvereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung entsprechend den jeweils aktuellen Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen vergütet. Ein Teil dieser Einnahmen kann an die Ausbildungstherapeuten als Therapeutenrückvergütung ausgezahlt werden.
Derzeit liegt die Höhe dieser Rückvergütung bei 48% Euro der individuell erwirtschafteten Therapieerlöse während der Praktischen Ausbildung. Das ergibt einen Gesamtbetrag von ~33.000 Euro. Mehreinnahmen können durch zusätzlich absolvierte Therapiestunden entstehen.
Bildungskreditprogramm der Bundesregierung
Weiterbildungskredite
Ein Weiterbildungskredit ist z. B. bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank möglich. Die aktuellen Konditionen eines solchen Weiterbildungskredites können direkt erfragt werden unter: Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Filiale Mannheim
Jakob-Bensheimer-Str. 22
68167 Mannheim Tel.: 0621 33 06 0
Fax: 0621 33 06 223 E-Mail
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) - https://www.zi-mannheim.de
