Prüfungen
Zwischenprüfung
Abschlussprüfung
Über die Zulassung zur staatlichen Prüfung entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart nach Vorlage der erforderlichen Nachweise. Dazu gehören die am Ausbildungsinstitut absolvierten Leistungen, die durch eine Gesamtbescheinigung des ZPP Mannheim nachgewiesen werden. Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung wird zentral am Sitz der zuständigen Regierungsbehörde (Prüfungsamt des Regierungspräsidiums in Stuttgart) durchgeführt. Die mündliche Prüfung, bestehend aus Einzel- und Gruppenprüfung, wird an der Ausbildungsstätte vor einer staatlichen Prüfungskommission abgelegt. Näheres regeln die Bestimmungen der §§ 7 bis 18 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. -therapeutinnen.
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) - https://www.zi-mannheim.de