DBT-TherapeutIn
Ein DBT-Therapeut muss den Nachweis erbringen, dass er in der Lage ist, gemäß den Grundlagen und Prinzipien der DBT mit Borderline-Patienten zu arbeiten. Des Weiteren muss er sich zur kontinuierlichen Weiterbildung auf dem Gebiet der Borderline-Störung verpflichten. Das Zertifikat zum DBT-Therapeuten wird deshalb für die Dauer von drei Jahren vom DDBT vergeben, nach Sichtung der Unterlagen und anschließender Prüfung.
Falls der DBT-Therapeut innerhalb dieser drei Jahre mindestens an einem kompletten DBT-Netzwerktreffen teilgenommen hat (Teilnahmebescheinigung bitte beim Sekretariat einreichen), wird die Zertifizierung um drei Jahre verlängert.
Wichtig: Für eine Re-Zertifizierung werden ausschließlich vom Dachverband DBT organisierte Netzwerktreffen anerkannt.
Kriterien für eine Zertifizierung
Alle Informationen dazu finden Sie auch auf der Internetseite des Dachverband DBT.
- Psychologische/r PsychotherapeutIn
- Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn
- FachärztIn für Psychiatrie und Psychotherapie
- FachärztIn für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- oder FachärztIn für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie* oder Zusatztitel Psychotherapie
* nur bei diesem Titel ist kein VT-Nachweis notwendig
Die Fortbildung in DBT kann vor Abschluss der Psychotherapieausbildung oder -weiterbildung begonnen werden. Die Supervision kann jedoch erst unter der Voraussetzung des Nachweises der Kurse Basis I, Skills I und Skills II beginnen. Sollte ein Supervisor für Psychologische PsychotherapeutIn bzw. Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn in Ausbildung gleichzeitig anerkannter DDBT-Supervisor sein, kann mit der Supervision schon während der Ausbildung (vor der Approbation) begonnen werden, sofern die supervidierte Therapie als Ausbildungstherapie unter Verantwortung des Ausbildungsinstituts stattfindet.
Der/Die FortbildungskandidatIn wird zur DBT-Supervision zugelassen, wenn keine Bedenken hinsichtlich seiner persönlichen Eignung als DBT-TherapeutIn im Rahmen eines Eingangsgesprächs mit dem Supervisor bestehen.
Teilnahme an den Theoriebausteinen eines vom Dachverband akkreditierten Fortbildungsinstitutes bzw. TrainerInnen.
- Basis I, II und III
- Skills I, II und III
Insgesamt umfasst das Curriculum 12 Tage.
Hier finden Sie die Angebote seitens der ZI-Akademie.
Überwiegend ambulante Behandlung eines Borderline-Patienten nach DBT über mindestens 1 Jahr. Es sind insgesamt mind. 23 Supervisionsstunden nötig, wovon mindestens 8 Supervisionsstunden in Form von videogestützten Einzelsupervisionen genommen werden müssen.
8 Bänder werden gesichtet, davon 4 Bänder vollständig und 4 Bänder teilweise.
Die gesamte Supervision sollte videogestützt erfolgen (Sichtung von Ausschnitten).
Wahlweise kann der Rest von 15 Supervisionsstunden auch im Rahmen von Supervisionsworkshops à 16 Unterrichtseinheiten abgebildet werden, wobei ein Workshop 5 Einzelsupervisionen entspricht.
In den Supervisionsworkshops muss der zu supervidierende Fall dargestellt werden. Damit der Supervisionsprozess gewährleistet ist, müssen mit Ausnahme der Supervisionsworkshops die Supervisionen kontinuierlich durch einen Supervisor begleitet werden.
Diesen Nachweis stellt der Supervisor auf Abruf durch den Prüfling aus.
Achtung!
Seit dem 01.01.2024 wurden die Richtlinien bezüglich der Supervisionsstunden aktualisiert. Nun sind nur noch 17 statt zuvor 23 Supervisionsstunden erforderlich (bedeutet, Sie benötigen nur noch zwei Gruppensupervisionsworkshops statt drei), jedoch ist die Teilnahme an einem (Online-) Konsultationsteam obligatorisch. Weitere Informationen zu der alten und neuen Richtlinie finden Sie hier: Dachverband DBT e.V. - DBT-Therapeut (dachverband-dbt.de)
Rating = show the best
Wer nach dem 01.01.2012 mit der Supervision des ambulanten Falles beginnt, muss vor der Prüfung eine von einem unabhängigen Rater als adherent eingestufte Aufnahme einer ganzen DBT Sitzung nachweisen.
Kontaktadressen der Rater:
Dipl.-Psych. Julia Förster
Praxis für Psychotherapie
Gatower Straße 296
14089 Berlin
Mail: julia-sabine.foerster charite.de
Tel.: 030 2311 2145
Dipl.-Psych. Christiane von Falkenhayn
Berlin: Hindenburgdamm 25, 12203 Berlin (KV)
Potsdam: Hans-Thoma Str. 1, 14467 Potsdam
Mail: mail von-falkenhayn.ch
Tel.: 0176 / 22 91 18 57
PD Dr. Dipl.-Psych. Christian Stiglmayr
Arbeitsgemeinschaft für wissenschaftliche Psychotherapie Berlin (AWP)
Tempelhofer Damm 227
12099 Berlin
Mail: christian_stiglmayr web.de
Tel.: 030 30 111 477
Kosten für das Rating: 200,00€
Leitung einer Skills-Gruppe über ein halbes Jahr (1x/Woche) oder 3 Monate (2x/Woche), davon müssen mindestens 4 Sitzungen von einem DBT-Supervisor (einzeln oder in der Gruppe) per Video ausschnittsweise supervidiert werden.
Diesen Nachweis stellt der Supervisor auf Abruf durch den Prüfling aus.
Neben der Empfehlung wird das Datum des Supervisionsbeginns benannt. Diesen Nachweis stellt der Supervisor auf Abruf durch den Prüfling aus.
PsychologInnen und ÄrztInnen mit tiefenpsychologischer Ausbildung müssen zusätzlich einen Kurs in VT-Grundlagen (24h) nachweisen. Ein solcher wird anerkannt, wenn er von einer/m DBT-TrainerIn oder von einem an einer/m VT-Institut akkreditierten DozentIn durchgeführt wurde.
Wurde der VT-Kurs nicht über eine der AWPs absolviert, senden Sie bitte zusätzlich zu Ihren Prüfungsunterlagen eine kurze Bestätigung, dass der/die DozentIn ein anerkannter VT-Supervisor am anbietenden Institut ist.
PsychologInnen und ÄrztInnen, deren Erstverfahren Verhaltenstherapie ist, senden darüber einen entsprechenden Nachweis (dieser steht in der Regel auf der 2. oder 3. Seite Ihrer Approbationsurkunde oder auch im Zeugnis über die staatl. Prüfung für PP, z. B. mit der Formulierung: „vertiefte Ausbildung in: Verhaltenstherapie“). Dieser Nachweis ersetzt den VT-Kurs.
- Ein Lebenslauf, der einen kurzen Überblick über die Schulausbildung und die weitere berufliche Laufbahn Aufschluss gibt.
- Eine schriftlich ausgearbeitete Fallkonzeption (nicht länger als 5 Seiten) wird im Fachgespräch besprochen und vorab eingereicht.
- Das Video zur Fallkonzeption wird samt Laptop zur Prüfung mitgebracht.
- Der vorgestellte Fall ist ein weiterer, nicht in den 23 Supervisionen dargestellter Fall.
Das halbstündige Abschlussgespräch erfolgt durch mindestens zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses, wovon mindestens einer nicht gleichzeitig Supervisor des Prüflings gewesen sein darf. Es beinhaltet eine Falldarstellung einer ambulanten Therapie nach DBT, die nicht identisch ist mit dem supervidierten Fall.
- Der/die KandidatIn stellt die Behandlung eines Falles vor, der Fall muss nicht abgeschlossen sein.
- Das Prüfungssvideo entspricht nicht den Supervisions- oder Ratingviedeos.
- Die Präsentation dauert 10 Minuten. Die Fallkonzeptualisierung orientiert sich an den Grundlagen der DBT Case Conceptualisation (Download: Fallkonzepterstellung). Der/Die KandidatIn sollte anhand von Video-Segmenten den Verlauf der Behandlung dokumentieren und Beispiele demonstrieren, die seiner Meinung nach gute DBT darstellen. An die Falldarstellung schließt sich ein 10-minütiges kollegiales Fachgespräch an, in dem der Prüfungsfall mit den Grundlagen der DBT in Beziehung gesetzt und diskutiert wird.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:
- Informationen zur Doppelprüfung DBT-/DBT-A-Therapeut und zum Zusatztitel DBT-A-Therapeut finden Sie unter: DBT-/DBT-A-Doppelprüfung
- Das Anmeldeformular und die passende Checkliste für Ihre Prüfung finden Sie unter: Prüfungsanmeldung
Kontaktdaten Supervisoren
Sie finden hier die Kontaktdaten verschiedener Supervisoren.
Anmeldung
ZI-Mitarbeitende:
Die Kosten können in Rücksprache mit der Führungskraft und bei Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung vom ZI übernommen werden.
Kontakt
Fragen zur Anmeldung und Organisation beantwortet die ZI-Akademie
Telefon 0621 1703-1061
Fax 0621 1703-1555
E-Mail
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) - https://www.zi-mannheim.de