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Rechtsverstöße melden

Compliance-Management am ZI

Unser Selbstverständnis und Anspruch am ZI ist es, dass Mitarbeitende ethisch und rechtlich stets einwandfrei handeln. Wir achten die Würde, die Integrität und das Selbstbestimmungsrecht unserer Patientinnen und Patienten, sind der guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet und gestalten unsere Geschäftsbeziehungen, ohne dass Zweifel an der Lauterkeit des ZI entstehen.  Zu diesem Selbstverständnis gehört es auch, dass alle Mitarbeitenden bei ihrer Tätigkeit zu jeder Zeit die maßgeblichen gesetzlichen Regeln und internen Richtlinien beachten und ihrer Arbeit mit einem besonderen Verantwortungsbewusstsein nachgehen.

Bitte helfen Sie uns, das ZI vor strafbaren Handlungen und schädigendem Verhalten zu schützen, und melden Sie Rechts- und Regelverstöße sowie strafbare Handlungen. Benutzen Sie bitte unser Meldeformular. Im Meldeverfahren nach dem Hinweisgeberschutzgesetz werden Vorkehrungen getroffen, um die Vertraulichkeit der Identität der meldenden Personen sowie den Schutz ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Eine anonyme Nutzung des Verfahrens ist ebenfalls möglich. Dabei werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Die Hinweise werden von den Compliance-Mitarbeitenden des ZI bearbeitet.

Welche Vorgänge oder Verdachtsfälle kann man melden?

Bitte melden Sie Vorgänge oder Verdachtsfälle, die einen möglichen Verstoß gegen Gesetze oder unternehmensinterne Regelungen darstellen. Unser Ziel ist es, Verstöße gegen unsere Verhaltensgrundsätze oder Verfahrens- und Geschäftsanweisungen sowie Straftaten konsequent aufzudecken und zu verfolgen.

Schwere Regelverstöße sind zum Beispiel:

  • Korruptionsdelikte/Bestechung/Bestechlichkeit
  • Missbrauch vertraulicher Informationen
  • Persönliche Vorteile oder Vergünstigungen durch Geschäftspartner, Lieferanten oder sonstige Dritte
  • Diebstähle
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung

Wir nehmen sämtliche Hinweise ernst und behandeln sie vertraulich. Meldende Mitarbeitende haben keine Disziplinarmaßnahmen oder andere Sanktionen zu befürchten. Wir tolerieren jedoch keine bewusst falschen Hinweise.

Hier geht es zum Meldeformular

Wie wir mit Ihren Daten umgehen, erfahren Sie hier.

Neben diesem anonymen Meldeweg an unsere Rechtsabteilung gibt es am ZI weitere AnsprechpartnerInnen:

Externe Meldestellen

Beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wurde eine zentrale Stelle als externe Meldestelle eingerichtet. Daneben werden die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt als weitere externe Meldestelle mit Sonderzuständigkeiten weitergeführt.

Weitere Informationen zu den externen Meldeverfahren des Bundes erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz. Darüber hinaus existieren entsprechende Meldeverfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union. Hierunter fallen externe Meldekanäle der Kommission, des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (AESA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).



Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) - https://www.zi-mannheim.de