Grundsatz-Erklärung zur Menschenrechts-Strategie in leichter Sprache
1. Erklärung zu Sorgfaltspflichten für Menschen und Umwelt
Das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit und seine Tochtergesellschaften werden die Sorgfaltspflichten nach dem Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) erfüllen.
Wir respektieren:
- Die Gesetze.
- Die Menschenrechte.
- Die Umwelt.
Wir wollen verhindern, dass Menschen die Umwelt verschmutzen und die Menschenrechte verletzen.
Wir sind gegen Kinder- und Zwangs-Arbeit, Sklaverei, Menschen-Handel und Diskriminierung.
Wir sorgen dafür, dass unsere Mitarbeiter sicher arbeiten können.
Wir sorgen auch dafür, dass sie fair bezahlt werden und ihre Rechte auf Gewerkschafts-Freiheit haben.
Wir achten auf Risiken für die Umwelt.
Diese Risiken ergeben sich aus den Inhalten von drei Abkommen:
- Abkommen von Minamata
- Stockholmer Abkommen
- Basler Abkommen.
2. Verantwortung und Umsetzung
Pflichten zur Sorgfalt des Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) müssen erfüllt werden.
Das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit ist insgesamt verantwortlich für:
- Die Pflichten zur Sorgfalt in Bezug auf Menschenrechte.
- Die Pflichten zur Sorgfalt für die Umwelt.
In den Tochter-Unternehmen, auf die das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit einen großen Einfluss hat, sind die Geschäftsführungen verantwortlich.
Das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit stellt sicher, dass die Sorgfaltspflichten eingehalten werden.
Die Leiter der Abteilungen sind dafür verantwortlich, dass die Menschenrechte und die Umwelt geschützt werden. Sie setzen das konkret um.
Jemand überwacht die Sorgfaltspflichten bis Ende 2023.
2.1 Risiko-Analyse und Maßnahmen
Wir müssen uns an das Gesetz für Krankenhäuser im Bundesland halten.
Deshalb erstellen wir bis Ende 2023 ein Konzept, um Risiken zu bewältigen.
Es wird in allen wichtigen Geschäfts-Abläufen angewendet.
Wir führen jedes Jahr eine Risiko-Analyse durch, um Risiken zu managen.
Wir prüfen, ob unsere Lieferanten Risiken für Menschenrechte und Umwelt verursachen.
Wir achten besonders auf Risiken im Bereich der Medizin.
Diese Risiken kommen häufig vor.
Wenn wir Risiken feststellen, handeln wir sofort.
Zum Beispiel:
Wir bieten:
- Schulungen für Mitarbeiter, die für die Beschaffung zuständig sind.
- Entwicklung von geeigneten Beschaffungs-Strategien und Einkaufs-Praktiken.
- Wir handeln, wenn wir Risiken bei unseren Zulieferern feststellen.
Wir haben Kontrollmechanismen für alle unsere Zulieferer.
Diese Regeln sind im Vertrag festgeschrieben.
Wenn es nötig ist, suchen wir nach anderen Produkten.
Wenn es nötig ist, suchen wir nach anderen Lieferanten.
Wir überprüfen regelmäßig, ob unsere Maßnahmen erfolgreich sind.
Wenn es nötig ist, passen wir sie an.
2.2 Kommunikations-Weg
Um Risiken zu bewerten, gibt es einen zentralen Kommunikations-Weg.
Dieser hilft dabei, Risiken zu identifizieren.
Es ist für alle zugänglich:
- Mitarbeitende
- Externe Partner
- Dritte
Die Risiko-Identifikation und -bewertung wird regelmäßig und bei Bedarf durchgeführt.
Dabei wird kontinuierlich überprüft, ob neue Risiken aufgetreten sind.
Das Unternehmen hat ein Verfahren für Beschwerden innerhalb des Unternehmens.
Alle oben genannten Personen können auf Risiken für Menschenrechte und Umwelt sowie auf Verletzungen von Pflichten hinweisen.
Das Unternehmen kann für Verletzungen und Risiken verantwortlich sein, die in seinem Geschäfts-Bereich oder bei einem direkten Zulieferer entstanden sind, weil es wirtschaftlich gehandelt hat.
Das Beschwerde-Verfahren kann über unsere Homepage gemeldet werden.
Besuchen Sie https://www.zi-mannheim.de/service/verstoesse-gegen-das-lieferkettengesetz-melden/lieferkettengesetz-verstoesse-melden.html dazu.
Wenn Sie Hinweise oder Beschwerden haben, leiten die Mitarbeiter der Fachabteilung Recht, Compliance und Datenschutz diese an die zuständige Abteilung weiter.
Das System wird verbessert, um Ihre Anliegen besser zu bearbeiten.
Wenn es Verstöße gibt, ergreifen wir Maßnahmen, um diese in Zukunft zu vermeiden.
Wir handeln konsequent und prüfen, ob es nachweisbare Verstöße gibt.
Wir prüfen alle Hinweise auf mögliche Verstöße und Anfragen.
Wir passen unsere Regelungen an, um sie zu verbessern.
Wenn nötig, passen wir auch unsere Prozesse an.
Wir tun dies, um unsere Arbeit zu optimieren.
Wir prüfen und verbessern das Beschwerde-Verfahren regelmäßig.
Das machen wir mindestens einmal im Jahr.
Wir wollen sicherstellen, dass es gut funktioniert.
Wir wollen sicherstellen, dass es den gewünschten Effekt hat.
Wir halten regelmäßig fest, wie wir unsere Pflichten erfüllen.
2.3 Bericht
Wir möchten klar und verständlich mitteilen, wie wir unsere Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt wahrnehmen.
Es ist uns wichtig, ehrlich zu sein.
Wir möchten unvoreingenommen sein.
Wir informieren den Vorstand einmal im Jahr über unsere Verantwortung im Rahmen des Landeskrankenhausgesetzes.
Wir teilen mit, wie wir es gemacht haben.
Das ist uns wichtig.
Ab dem 1. Januar 2025 senden wir außerdem jedes Jahr einen Bericht an die BAFA.
Wir beschreiben in diesem Bericht, wie wir unsere Verantwortung erfüllen.
Wir veröffentlichen den Bericht auf unserer Internetseite spätestens vier Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres.
Sie können den Bericht sieben Jahre lang kostenlos lesen.
3. Unsere Anforderungen an Mitarbeiter und Zulieferer.
Die Regeln in dieser Erklärung gelten für das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit und seine Tochtergesellschaften.
Das betrifft alle Mitarbeiter auf allen Stufen.
Wir haben einen Verhaltens-Kodex erstellt.
Der Kodex beschreibt klar und verständlich, wie sich Mitarbeiter verhalten sollen.
Wir bitten unsere Lieferanten und Geschäfts-Partner höflich darum, unsere Werte zu respektieren.
Dazu gehört auch, dass man die Menschenrechte einhält und die Umwelt schützt.
Wir möchten, dass Sie diese Prinzipien befolgen.
Dafür sollten Sie geeignete Maßnahmen ergreifen.
Bitte setzen Sie diese Maßnahmen um.
Risiken können entdeckt werden.
Dadurch können sie auch verhindert werden.
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) - https://www.zi-mannheim.de