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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) / Supplier Code of Conduct

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG, kurz: Lieferkettengesetz) verpflichtet Unternehmen und Institutionen wie das ZI dazu, ein Beschwerdeverfahren einzurichten und Verantwortung für seine Lieferketten zu übernehmen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Lieferketten ethisch und umweltfreundlich sind. Es ermöglicht betroffenen Personen, auf Menschenrechtsverletzungen, Umweltschäden und andere negative Auswirkungen entlang der Lieferkette hinzuweisen.

Supplier Code of Conduct

Für Lieferanten des ZI stellen wir hier den Supplier Code of Conduct zum Download bereit. Bitte lassen Sie uns das Dokument unterschrieben zukommen.  

Download:

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Verstöße gegen das Lieferkettengesetz melden

Sie können auf Menschenrechtsverletzungen, Umweltschäden und andere negative Auswirkungen entlang der Lieferkette hinweisen.

Was kann gemeldet werden?

  • Menschenrechtsverletzungen: Falls Sie Informationen über Menschenrechtsverletzungen entlang einer Lieferkette haben, wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Diskriminierung, können Sie dies melden. Dies hilft, Missstände aufzudecken und für Veränderungen einzutreten.
  • Umweltauswirkungen: Wenn Ihnen Umweltschäden bekannt sind, die durch Lieferkettenaktivitäten verursacht werden, können Sie dies melden. Dies können beispielsweise Wasserverschmutzung, Abholzung oder unverantwortliche Abfallentsorgung sein.
  • Gesundheits- und Sicherheitsbedenken: Sollten Sie Informationen über unsichere Arbeitsbedingungen, mangelnde Gesundheitsvorsorge oder Sicherheitsverletzungen in Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen haben, ist eine Meldung wichtig, um Gefahren zu minimieren.
  • Fehlende Transparenz: Falls keine ausreichende Transparenz über Lieferkettenpraktiken besteht, können Sie dies melden.

Wie können Sie melden?

Im Beschwerdeverfahren werden Vorkehrungen getroffen, um die Vertraulichkeit der Identität der meldenden Personen sowie den Schutz ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Eine anonyme Nutzung des Verfahrens ist ebenfalls möglich. Dabei werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Die Hinweise werden von den zuständigen Mitarbeitenden des ZI bearbeitet.

Wenn Sie einen Hinweis zu den geschilderten Aspekten nach dem Lieferkettengesetz anbringen möchten, benutzen Sie bitte dieses Formular.

Wie wir mit Ihren Daten umgehen, erfahren Sie hier

Neben diesem anonymen Meldeweg gibt es am ZI weitere AnsprechpartnerInnen:

  • Für Beschwerden im Zusammenhang mit einem Aufenthalt am ZI steht PatientInnen und Angehörigen unser Beschwerdemanagement zur Verfügung.
  • Verstöße gegen den Datenschutz können direkt beim Datenschutzbeauftragten des ZI gemeldet werden (E-Mail: Datenschutzbeauftragter(at)zi-mannheim.de)


Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) - https://www.zi-mannheim.de